Tariflohn

Tariflohn
Ta|rif|lohn 〈m. 1unach dem Tarifvertrag festgesetzter Lohn

* * *

Ta|rif|lohn, der:
dem Tarif (2) entsprechender Lohn.

* * *

Tariflohn,
 
im Rahmen des Tarifvertrags vereinbarter Lohn, der vom tarifgebundenen Arbeitgeber an den tarifgebundenen Arbeitnehmer mindestens zu zahlen ist. Oft wird in individuellen Arbeitsverträgen auf den geltenden Tarifvertrag Bezug genommen, sodass der nicht organisierte Arbeitnehmer den gleichen Anspruch auf den Tariflohn hat wie ein gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer.

* * *

Ta|rif|lohn, der: dem ↑Tarif (2) entsprechender Lohn.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Tariflohn — das nach ⇡ Tarifvertrag zu zahlende ⇡ Arbeitsentgelt. 1. Zeitlohn: Lohn, bei dem die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen wird. Dieser wird vorwiegend in Tarifverträgen eingehend geregelt. 2. Lohn und Gehaltsgruppen: Soweit Lohn und… …   Lexikon der Economics

  • Tariflohn — Ta|rif|lohn …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Tariflohn — der im Rahmen eines Tarifvertrages zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbarte Stundenlohn, in der Höhe entsprechend der Qualifikation der Arbeiter gestaffelt …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • tarifvertragliche Vergütungsregelungen — ⇡ Tariflohn …   Lexikon der Economics

  • Tätigkeitsmerkmale — ⇡ Tariflohn, ⇡ Eingruppierung …   Lexikon der Economics

  • Effektivlohn — Ef|fek|tiv|lohn 〈m.; (e)s, löh|ne〉 tatsächlich bezahlter Lohn, der mindestens mit dem Tariflohn übereinstimmt, im Allgemeinen aber Sonderleistungen enthält * * * Ef|fek|tiv|lohn, der: wirklich gezahlter Lohn, der aus Tariflohn u. übertariflichen… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitnehmerüberlassung — Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt… …   Deutsch Wikipedia

  • Niedriglohn — Der Begriff Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, welches sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Durch den niedrigen Lohn ist dem Arbeitnehmer trotz Voll Erwerbstätigkeit eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Günstigkeitsprinzip — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Nach dem G. kann von den Normen eines ⇡ Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine… …   Lexikon der Economics

  • ANÜ — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”